Aufzüge & Hebeanlagen

Aufzüge, Hebeanlagen und Hebezeuge prüfen lassen

Bestand, Standort und Zeitraum beschreiben. Passende Angebote für Ihren Prüfbedarf vergleichen.

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Für Auftraggeber kostenlos. Veröffentlichung erst nach Ihrer abschließenden Kontrolle.

Typische Prüfgegenstände

Was kann in diesen Bereich fallen?

  • Aufzugsanlagen
  • Hebebühnen
  • Krane und Hebezeuge
  • Lastaufnahmemittel und verwandte Systeme
Ausschreibung vorbereiten

Diese Angaben helfen Prüfdienstleistern

  • konkreter Anlagentyp
  • Hersteller, Typ oder Baujahr soweit bekannt
  • Standort und Anzahl
  • gewünschter Prüfzeitraum und vorhandene Unterlagen
Fachliche Einordnung

Keine pauschale Prüffrist aus dem Internet übernehmen

Aufzugs- und Hebetechnik umfasst sehr unterschiedliche Anlagen. Für eine geeignete Beauftragung muss deshalb klar sein, welche Anlage, Nutzung und Prüfleistung tatsächlich gemeint ist.

Für verschiedene Aufzugs- und Hebeanlagen gelten unterschiedliche Rechts- und Regelwerksanforderungen. Der konkrete Prüfbedarf muss deshalb anlagenspezifisch eingeordnet werden.

Für Arbeitsmittel konkretisiert die TRBS 1201, dass bei der Festlegung erforderlicher Prüfungen unter anderem BetrSichV, Herstellerinformationen und die Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen sind. Die Verantwortung für die betriebliche Festlegung bleibt beim Arbeitgeber.

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